DER Kurzfilm Wettbewerb für Kinder und Jugendliche in den Landkreisen Cuxhaven, Delmenhorst, Osterholz, Rotenburg, Stade und Verden
In den
Landkreisen:
Stade
Einsendeschluss:
Einsendung an:
Kreismedienzentrum Osterholz
Stichwort: „Elbe-Weser Filmklappe 2018“
Am Barkhof 10a
27711 Osterholz-Scharmbeck
Ansprechpartner
Karsten Machinek
Clemens Lange
Rainer Radtke
Linda Kruse
Gabriele Waller
Trailer
Flyer
Benjamin Trey gewinnt Niedersachsen Filmklappe
WER
Im Schuljahr 2017/2018 können Kinder und Jugendliche aus den Landkreisen Verden, Rotenburg, Osterholz, Stade, Delmenhorst und Cuxhaven wieder mit selbst gedrehten Videofilmen an unserem Kurzfilm Wettbewerb „Die Elbe-Weser Filmklappe“ teilnehmen. Dabei kann das Film Team eine Klasse, eine Film-AG, eine Kindergartengruppe oder auch ein Hobby-Film Team sein. Die Teilnehmenden müssen jedoch zum Zeitpunkt der Filmproduktion noch eine Schule bzw. eine/n Kindertagesstätte/Kindergarten besucht haben.
Eltern, Lehrkräfte und professionelle Filmschaffende können Kindern und Jugendlichen natürlich bei ihren Filmproduktionen beratend zur Seite stehen und auch im Film mitwirken.
Entscheidend ist, dass alle Schritte der Filmproduktion – von der Idee bis zum Schnitt – federführend von den Kindern und Jugendlichen selbst umgesetzt werden. Ausnahmen gelten für die Kategorien „Kindertagesstätte/Grundschule“ und „Förderschule“.
FILM
Die Produktion darf bis zum Einsendeschluss nicht älter als ein Jahr sein.
Der Filmbeitrag kann ein Kurzspielfilm, eine Dokumentation, eine Reportage oder ein Trickfilm sein.
Das Filmthema kann frei gewählt werden. Entscheidend ist: Der Film sollte eine nachvollziehbare Geschichte erzählen und den Einsatz filmischer Gestaltungsmittel erkennen lassen.
Die Länge eines Films darf – es ist ja ein Kurzfilmwettbewerb – maximal 12 Minuten (ohne den Abspann) betragen.
Kategorien/Preise
Entscheidend für die Wahl der Kategorie ist die Zugehörigkeit während der Produktion des Filmes.
- Förderschule
- KiTa/Grundschule
- Klassen 5-7
- Klassen 8-10
- Klassen 11-13/BBS
- Sonderpreis: Dokumentarfilm
Die Elbe-Weser-Filmklappe ist eingebettet in die große, einmal im Jahr stattfindende Niedersachsen-Filmklappe. Die Gewinner unserer Filmklappe (in einer von 6 Kategorien) nehmen automatisch am niedersächsichen Wettbewerb teil und werden zur Preisverleihung nach Aurich inkl. Hotelunterkunft eingeladen! Was dort zu erwarten ist sieht man hier: Impressionen Niedersachsen Filmklappe #9 Es lohnt sich!
Preise:
1. Preis 200€ + Teilnahme(Reisekosten, Übernachtung) an „Die Niedersachsen Filmklappe“
2. Preis Kino Besuch für die Filmcrew im Kino Hotel Meyer
Sonderpreis Dokumentarfilm : Kino Besuch für die Filmcrew im Kino Hotel Meyer
Bewertung
Bewertet werden die Filme nach den Kriterien
• Qualität der Story
• schauspielerisch-kreative Umsetzung
• Einsatz filmgestalterischer Mittel
Preisverleihung
Zur Preisverleihung werden alle Teilnehmenden nach dem Einsendeschluss persönlich eingeladen. Hier werden die Siegerfilme bekannt gegeben. Dazu können auch Eltern, Freunde und Verwandte mitgebracht werden.
Die Preisverleihung findet vorraussichtlich Oktober/November 2017 im
Kino Hotel Meyer
Marktstraße 19
21698 Harsefeld
statt.
Teilnahme und Einsendung
Der Filmbeitrag muss zusammen mit einem Anmeldebogen, herunterzuladen hier , eingeschickt werden an:
Kreismedienzentrum Osterholz
Stichwort: „Elbe-Weser Filmklappe 2018“
Am Barkhof 10a
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 – 93 01 07
EINSENDESCHLUSS: 15. SEPTEMBER 2018
Beratung
Wer Beratung oder Unterstützung für die Filmproduktion benötigt, kann sich an das Medienzentrum in seinem Landkreis wenden. Unter bestimmten Bedingungen stehen dort nach Absprache auch Videoausrüstungen und Schnittplätze zur Verfügung.
Die Filmberater und Filmberaterinnen des NLQ sowie das „multimediamobil“ bieten kostenlose Fortbildungen für Lehr und Betreuungskräfte in Schulen und Jugendeinrichtungen zu den Themen: Digitale Videoarbeit, Trickfilm und Audio an.
Mehr Infos unter:
Urheberrecht
Bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Elemente (Musik, Bilder, Filmausschnitte, TV Ausschnitte etc.) müssen die rechtlich verbindlichen Einverständniserklärungen der Rechteinhaber nachgewiesen werden. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss aus dem Wettbewerb!
Alle verwendeten Medien, wie etwa Musik, müssen auf dem Anmeldebogen angegeben werden.
Legal erworbene Musik darf nur für den privaten Gebrauch zur Untermalung eines Films verwendet werden. Für einen Wettbewerbsbeitrag sollte man unbedingt GEMA-freie Musik einsetzen, die man inzwischen kostenlos oder recht günstig im Internet erwerben kann. Eine Recherche nach solcher Musik kann zum Beispiel hier beginnen. Der Einsatz von GEMA lizensierten Medien ohne Einverständniserklärung führt zum Ausschluss!
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Wir freuen uns auf eure Filme!