Nutzerkreis

Der Verleih von Medien und Geräten des Medienpädagogischen Zentrums Stade erfolgt ausschliesslich an Bildungseinrichtungen innerhalb des Landkreises Stade.
Dazu zählen Schulen, außerschulische öffentliche Bildungseinrichtungen bzw. anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Ein Verleih an gewerbliche Interessenten und an Privatpersonen ist ausdrücklich nicht möglich.

Verleihform- und fristen

Die Leihfrist für Geräte beträgt in der Regel bis zu 8 Kalendertage. Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, kann die Leihfrist verlängert werden. Die entliehenen Geräte sind so rechtzeitig zurückzugeben, dass der auf dem Leihschein angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens beim Medienpädagischen Zentrum ist.

Sollte die überlassene Sache nicht innerhalb der vereinbarten Leihfrist zurückgegeben werden, wird der Entleiher zunächst mündlich bzw. telefonisch und danach schriftlich gemahnt. Im Wiederholungsfalle behält sich das Medienpädagische Zentrum einen Ausschluss vom Verleih vor. Für den Fall, dass nach erfolgloser 3. Mahnung die überlassene Sache nicht zurückgegeben worden ist, hat der Entleiher die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen.

Der Verleih von Geräten an eingetragene Kunden erfolgt nur gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung. Nicht registrierte Abholer von Geräten müssen sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht der beauftragenden Institution mitbringen. Diese Vollmacht verbleibt nach der Registration im Medienzentrum. Die beauftragende Institution ist somit Vertragspartner und damit gegenüber dem Medienzentrum für Verlust oder jedwede Beschädigung der Leihsache haftbar.

Ausgeliehene technische Geräte dürfen vom Entleiher nicht an andere Nutzer weitergegeben werden.

Die Ausgabe von Geräten an Schüler und Studierende ist nur möglich, wenn die dafür zuständige Lehrkraft (Institution) dem Schüler/der Schülerin oder dem Studenten/der Studentin eine Vollmacht zum Empfang des Geräts erteilt hat. Diese ist schriftlich vorzulegen.

Zustand und Beanstandungen

Der Abholer hat sich bei der Ausleihe von der Vollständigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Leihsache zu überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Verleihschein.

Kameras werden nach Gebrauch durch den Entleiher wieder gelöscht (formatiert). Daten auf ausgeliehenen Notebooks/Tablets werden am Ende der Arbeit durch den Entleiher wieder vollständig von den betreffenden Geräten entfernt und die Geräte in Ihren Ursprungszustand gebracht.

Für alle Schäden, die während der Ausleihzeit an den gelieferten Medien und Geräten entstehen, haftet der Entleiher in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Eine entsprechende Schadensmeldung ist dem Medienpädagogischen Zentrum unverzüglich schriftlich zuzuleiten.

Mit seiner Unterschrift auf dem Verleihschein bestätigt der Entleiher den vollständigen Empfang der aufgeführten Geräte nebst Zubehör.

Das Medienpädagische Zentrum erhält mit der Unterschrift die Erlaubnis den Entleiher über seine E-Mailadresse oder Telefonnummer zu kontaktieren.